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   BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60   

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BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60 (https://dejure.org/1961,118)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1961 - VIII C 118.60 (https://dejure.org/1961,118)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1961 - VIII C 118.60 (https://dejure.org/1961,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Häftlingshilfegesetz § 1 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 230
  • NJW 1961, 1987
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Mit dem Begriff der politischen Gründe sind, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1959, BVerwGE 9, 132, ausgeführt hat, die der kommunistischen Regierungsweise eigentümlichen, mit den im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehenden rechtsstaatlichen Vorstellungen unvereinbaren Ursachen und Formen des Freiheitsentzugs gemeint.

    Hierbei kann das erst mehr als 5 Monate nach der Verhaftung ergangene Strafurteil zugrunde gelegt werden, weil es, wie der erkennende Senat in seinem vorgenannten Urteil BVerwGE 9, 132 ausgeführt hat, nicht ausschließlich darauf ankommt, aus welchen Gründen der Häftling in Gewahrsam "genommen" wurde, sondern es auch erheblich ist, aus welchen Gründen er in Gewahrsam "gehalten" wurde; in der Regel wird davon ausgegangen werden können, daß die Gründe einer Verurteilung mit denjenigen der Verhaftung, wenn diese später zur Verurteilung geführt hat, im wesentlichen zusammenfallen.

    Wie das erkennende Gericht in seinem Urteil BVerwGE 9, 132 [139 f.] unter Hinweis auf die Bedeutung des gleichen Ausdrucks im bürgerlichen Recht und im Bundesvertriebenengesetz ausgeführt hat, bezeichnen die Worte "zu vertreten" in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG ein bestimmtes Verhältnis zur Ursache des Gewahrsams.

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Wie das Bundesvertriebenengesetz (vgl. BVerwGE 5, 110; 9, 269) [BVerwG 29.10.1959 - II C 173/58]geht auch das Häftlingshilfegesetz von dem Wohnsitzbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus.
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Wie das Bundesvertriebenengesetz (vgl. BVerwGE 5, 110; 9, 269) [BVerwG 29.10.1959 - II C 173/58]geht auch das Häftlingshilfegesetz von dem Wohnsitzbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
  • BVerwG, 02.11.1956 - II C 256.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
  • BVerwG, 29.10.1959 - II C 173.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Wie das Bundesvertriebenengesetz (vgl. BVerwGE 5, 110; 9, 269) [BVerwG 29.10.1959 - II C 173/58]geht auch das Häftlingshilfegesetz von dem Wohnsitzbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus.
  • BVerwG, 26.10.1956 - II C 46.55
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
  • BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
    Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 59.83
    Nach diesen Grundsätzen ist der auf der Verurteilung des Klägers wegen Republikflucht (vgl. dazu etwa Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 ) und wegen Aussagen vor Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (vgl. dazu Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 118.60 - BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60] und vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 ) beruhende Gewahrsam politisch.

    Gegenstand des Vertretenmüssens nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG sind die politischen Gründe des Gewahrsams (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 233, vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 89.74 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16 S. 1 und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33 und BVerwG 8 C 55.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 20 S. 39 ).

    Angesichts dessen hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Mai 1961 (a.a.O.) betont, daß es für die Frage des Vertretenmüssens nicht auf die Umstände der Ingewahrsamnahme ankomme und dem Betroffenen daher nicht entgegengehalten werden könne, daß er sich "besonders leichtsinnig" dem Zugriff der Behörden der DDR ausgesetzt habe.

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67

    Angaben im Notaufnahmeverfahren als politische Gründe eines Gewahrsams -

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, wer vor Dienststellen in West-Berlin und im Bundesgebiet über sowjetzonale Vorgänge und Verhältnisse Angaben gemacht hat und deshalb in der sowjetischen Besatzungszone in Gewahrsam genommen wurde (BVerwGE 12, 230; der hier einschlägige Teil der Ausführungen, auf den Bezug genommen wird, ist in der Entscheidungssammlung nicht abgedruckt).

    In der vorgenannten Entscheidung BVerwGE 12, 230 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß, wer vor Dienststellen in West-Berlin und im Bundesgebiet über sowjetzonale Vorgänge und Verhältnisse Angaben gemacht hat und deshalb in der sowjetischen Besatzungszone in Gewahrsam genommen wurde, die politischen Gründe dieses Gewahrsams nicht zu vertreten hat, wenn seine Angaben der Wahrheit entsprochen haben (dieser Teil der Ausführungen ist in der Entscheidungssammlung abgedruckt).

    Nach der Entscheidung BVerwGE 12, 230 (235) [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60] ist die Unterlassung unwahrer Angaben grundsätzlich zuzumuten; darum geht es im vorliegenden Falle nicht.

    Der erkennende Senat hat entschieden: Das Vertretenmüssen bezieht sich nicht auf die Tatsache der Verhaftung, sondern auf die politischen Gründe des Gewahrsams (BVerwGE 12, 230 [233]).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83

    Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu

    Gegenstand des Vertretenmüssens nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG sind die politischen Gründe des Gewahrsams (vgl.Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 118.60 - BVerwGE 12, 230 , vom 20. August 1975, a.a.O. S. 3 und vom 12. April 1978, a.a.O. S. 33 und BVerwG 8 C 55.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 20 S. 39 ).

    Angesichts dessen hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Mai 1961 (a.a.O.) betont, daß es für die Frage des Vertretenmüssens nicht auf die Umstände der Ingewahrsamnahme ankomme und dem Betroffenen daher nicht entgegengehalten werden könne, daß er sich "besonders leichtsinnig" dem Zugriff der Behörden der DDR ausgesetzt habe.

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und (einheitlich) politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62

    Vertretenmüssen des Grund des Gewahrsams eines politischen Häftling bei

    Über die Beweislast in Häftlingshilfesachen (Ergänzung zu BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]).

    Das Berufungsgericht könne aber in Fällen der vorliegenden Art nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]) folgen, daß dies zu Lasten des Antragstellers gehe.

    Führt die amtliche Sachaufklärung nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten zu dem Ergebnis, daß sich die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung nicht feststellen läßt, dann geht dies zu Lasten desjenigen, der die Erteilung der Bescheinigung beantragt hat (BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60][235]).

  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst -

    Vielmehr kommt es auch bei einem in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Verhalten, das in der früheren DDR zu einem politisch bedingten Gewahrsam geführt hat, darauf an, ob der Betroffene dieses Verhalten nach freiheitlich-demokratischer Auffassung hätte vermeiden können oder ob ihm ein anderes Verhalten nicht zuzumuten war (vgl. Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - BVerwGE 12, 230; siehe auch Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11).

    Richtig ist, daß wahrheitsgemäße Angaben vor bundesdeutschen oder alliierten Stellen im Rahmen des - früheren - Notaufnahmeverfahrens nicht zu vertreten sind, weil einem Flüchtling in diesem Verfahren, das er zwangsläufig durchlaufen mußte, die Beantwortung der an ihn von den deutschen oder alliierten Dienststellen gerichteten Fragen zugemutet wurde und ihm die Erfüllung dieser Zumutung nicht zum Nachteil gereichen darf (Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - a.a.O.; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat er sie allerdings nicht deswegen zu vertreten, weil die Fahrt durch die SBZ besonders unüberlegt und leichtsinnig gewesen ist; denn das Vertretenmüssen bezieht sich nicht darauf, daß der Betroffene den Sowjetzonenbehörden die Gelegenheit verschafft hat, ihn in Gewahrsam zu nehmen, sondern auf die Gründe des Gewahrsams (BVerwGE 12, 230 [233]).
  • BVerwG, 22.10.1968 - VIII B 6.67

    Ingewahrsamnahme auf Grund einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit -

    Als Ausnahmen kommen insbesondere in Betracht Fälle, in denen der Betroffene zu nachrichtendienstlicher Tätigkeit gezwungen wurde oder wenn ein Flüchtling nach seiner Meldung im Notaufnahmelager von Dienststellen westlicher Nachrichtendienste vernommen wurde (vgl. BVerwGE 12, 230) oder wer im Rahmen einer politischen Widerstandstätigkeit Nachrichten übermittelt hat.

    Der Kläger macht geltend, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil BVerwGE 12, 230 ab.

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

    Im Unterschied zum Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit setzt der Begriff des Vertretenmüssens kein schuldhaftes Verhalten in dem Sinne voraus, wie es oben dargelegt wurde und wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwGE 9, 132 [139]; 12, 230 [233]; vgl. auch 8, 292; 11, 1 [7]).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77

    Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische

    Der Senat hat zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG bereits mehrfach entschieden, daß im Häftlingshilfegesetz weder eine Beweisvermutung noch eine Beweiserleichterung zugunsten der politischen Häftlinge oder ihrer Angehörigen vorgesehen ist (Urteil vom 10. Mai 1961 [BVerwGE 12, 230 [235]] und Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 39.62 -).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Seine Auffassung, daß dies auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstands zu Lasten des Klägers geht, entspricht ebenfalls der Rechtslage (Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - BVerwGE 12, 230; Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64

    Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an

  • BVerwG, 07.03.1973 - VIII C 130.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 52.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1965 - VIII C 84.62

    Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Verstoß gegen sowjetzonale

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 28.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.10.1962 - VIII B 176.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1967 - VIII B 24.65
  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII CB 278.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.04.1970 - VIII B 81.69

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 14.11.1962 - VIII B 37.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 299.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.06.1972 - VIII B 56.70
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 52.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.10.1962 - VIII B 131.61

    Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) sowie

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